NEU.LAND. Infobaustein Rechtsformen

INFOBAUSTEIN: RECHTSFORMEN

Wahl der Rechtsform in der Landwirtschaft

Die Wahl der passenden Rechtsform ist ein zentraler Schritt bei der Gestaltung landwirtschaftlicher Betriebe. Sie beeinflusst Haftung, Steuerpflicht, Finanzierungsmöglichkeiten, betriebliche Entscheidungsstrukturen und den Auftritt nach außen. In der Landwirtschaft kommen klassische sowie spezifisch angepasste Rechtsformen in Betracht – je nach Betriebsgröße, Familienstruktur, Kooperation oder Investitionsmodell.


Entscheidungsfragen vor der Wahl

Folgende Überlegungen helfen bei der Wahl einer geeigneten Rechtsform:

  • Wer haftet mit welchem Vermögen?
  • Wer bringt Kapital, Flächen oder Betriebsmittel ein?
  • Wie wird über Investitionen und Betrieb geführt?
  • Wie flexibel sollen Beteiligungen und Veränderungen möglich sein?
  • Welche rechtlichen oder steuerlichen Anforderungen bestehen (z. B. Direktvermarktung, PV-Anlage)?
  • Wie soll der Betrieb übergeben oder erweitert werden?


Überblick Rechtsformen

RechtsformKurzbeschreibungHaftungMögliche Nachteile
EinzelunternehmenKlassische Form des landwirtschaftlichen FamilienbetriebsUnbeschränkt, auch mit PrivatvermögenHohes persönliches Risiko, begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten
GbRZusammenschluss mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen BetriebsführungUnbeschränkt, gesamtschuldnerischHaftungsrisiko für alle, informelle Struktur bei Konflikten
OHGHandelsrechtlich geprägte Gesellschaft mit mehreren GesellschafternUnbeschränkt, gesamtschuldnerischHandelsregisterpflicht, komplexere Geschäftsführung
KGGesellschaft mit aufgespaltener Haftung zwischen Komplementär und KommanditistGemischt: unbeschränkt (Komplementär), beschränkt (Komm.)Mehr Aufwand in Gründung und Organisation
GmbHKapitalgesellschaft mit beschränkter HaftungNur mit GesellschaftsvermögenHöherer Gründungs- und Verwaltungsaufwand
GmbH & Co. KGKombination aus GmbH als Komplementärin und KG-StrukturBeschränkte Haftung für alle BeteiligtenDoppelstruktur, formaler Aufwand
Eingetragene GenossenschaftKooperative Rechtsform für gemeinschaftliche wirtschaftliche ZweckeNur mit GenossenschaftsvermögenKomplexe interne Organisation, Prüfpflicht
Stille GesellschaftKapitalbeteiligung ohne AußenwirkungUnternehmer unbeschränkt, stiller Gesellschafter nur mit EinlageKeine Mitbestimmung durch stille Gesellschafter, geringe Transparenz

Diese Übersicht stellt eine erste Orientierung dar und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Die konkrete Eignung einer Rechtsform hängt stets vom Einzelfall ab – insbesondere von der geplanten Tätigkeit, der Zahl und Rolle der Beteiligten sowie steuerlichen Rahmenbedingungen.


Kernpunkte zur Wahl der Rechtsform in der Landwirtschaft

1. Haftung klären:
Die zentrale Frage lautet: Wer haftet – und mit welchem Vermögen? Einzelunternehmen und Personengesellschaften bringen oft eine unbeschränkte Haftung mit sich, während Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) oder Genossenschaften diese beschränken können.
2. Betriebsführung und Mitbestimmung regeln:
Die Rechtsform beeinflusst, wer Entscheidungen trifft. Während im Einzelunternehmen die Führung klar geregelt ist, erfordern Gesellschaften abgestimmte Geschäftsführungs- und Vertretungsregelungen.
3. Gründungsaufwand und Formalitäten beachten:
Von der formlosen GbR bis zur notariell beurkundeten GmbH oder eingetragenen Genossenschaft – je nach Rechtsform unterscheiden sich Anforderungen an Verträge, Eintragungen und Prüfpflichten deutlich.
4. Ziele und Perspektiven berücksichtigen:
Wer langfristig investieren, kooperieren oder den Betrieb übergeben möchte, sollte eine Rechtsform wählen, die Beteiligungen, Nachfolgeregelungen und strukturelles Wachstum ermöglicht.
5. Beratung einholen:
Die Wahl der Rechtsform hat weitreichende steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Folgen. Eine fundierte Entscheidung sollte immer mit fachlicher Beratung begleitet werden – insbesondere bei Mischformen oder geplanten Umstrukturierungen.


Der Inhalt wurde von RA Benedikt Karsten für die Law Clinic an der Universität Passau und NEU.LAND. erstellt.



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