INFOBAUSTEIN: MARKENRECHT
Eine Marke ist ein gewerbliches Schutzrecht, das dazu dient, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken können aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Bildern, Farben, Klängen oder einer Kombination dieser Elemente bestehen.
Auch für landwirtschaftliche Betriebe sind Marken ein wichtiges Instrument. Sie schützen den Betriebsnamen und Produkte vor Nachahmung und Missbrauch, schaffen einen Wettbewerbsvorteil durch Wiedererkennung und Vertrauensgewinnung bei den Kunden und können einen wirtschaftlichen Wert darstellen und als Vermögenswert gehandelt oder lizenziert werden. Wer Marken nicht anmeldet oder fremde Zeichen unbewusst nutzt, riskiert Abmahnungen, hohe Kosten und den Verlust wertvoller Vermarktungschancen.
Unterschied zwischen Marke und anderen Schutzrechten
| Schutzgegenstand | |
|---|---|
| Marke | Kennzeichen wie z.B. Wörter, Bilder, Farben, Klänge zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen |
| Patent | Technische Erfindungen |
| Design | Ästhetische Gestaltung und äußere Erscheinung von Produkten |
Diese Unterschiede verdeutlichen, dass Marken und Designs unterschiedliche Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes abdecken und jeweils spezifische Vorteile bieten. Während Marken den Fokus auf die Unterscheidungskraft und Identität von Waren und Dienstleistungen legen, schützen Designs die ästhetische Gestaltung und visuelle Unterscheidung von Produkten. Wenn Sie sich zum Thema Patente oder Design tiefergehend informieren wollen, finden Sie auf der Website des Patentzentrums Bayern weiterführende Informationen. Das Patentzentrum Bayern bietet Beratungsangebote an, um Sie bei diesen Themen zu unterstützen.
Schutzvoraussetzungen für Marken
Um eine Marke zu erhalten, müssen die Unterscheidungskraft gegeben sein, d.h. die Marke muss geeignet sein, die Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmer zu unterscheiden. Die Marke darf keine beschreibenden oder irreführenden Angaben enthalten und darf nicht gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen.
Schutzfähig sind Wort- und Bildmarken, auch Logos oder Verpackungsgestaltungen (§ 3 MarkenG). Beschreibende Angaben wie „Bio-Milch aus Bayern“ sind nicht eintragungsfähig (§ 8 MarkenG), hier braucht es Fantasiebegriffe oder unterscheidungskräftige Kombinationen.
Wichtige Punkte für die Markenanmeldung
1. Markenrecherche
Prüfen Sie, ob Ihre Marke bereits existiert, um Konflikte mit bestehenden Marken zu vermeiden. Das Amt prüft bei Ihrer Anmeldung nicht auf möglicherweise bestehende ältere Rechte. Nach Veröffentlichung einer Markenanmeldung können Inhaber älterer Marken Widerspruch einlegen (§ 42 MarkenG, Art. 46 UMV). Deshalb: Vor der eigenen Anmeldung eine Markenrecherche durchführen, um Konflikte mit bestehenden Marken zu vermeiden. Das Patentzentrum Bayern kann bei der Recherche nach bestehenden Markenrechten unterstützen.
2. Wo melde ich meine Marke an?
Hof- und Produktnamen (z. B. „Hofmolkerei XY“) können beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA, §§ 32 ff. MarkenG) angemeldet werden. Die Anmeldung kann in Papierform oder auch online über das DPMAdirektWeb erfolgen. Eine nationale Markenanmeldung bietet Schutz für die gesamte Bundesrepublik Deutschland und hat eine Schutzdauer von zunächst zehn Jahren, die beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden kann.
Für einen umfassenden Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können Sie eine Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) anmelden. Die Unionsmarke bietet einen einheitlichen Schutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und hat eine Schutzdauer von zunächst zehn Jahren, die beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden kann.
3. Kosten der Markenanmeldung
Berücksichtigen Sie die Kosten für die Anmeldung und die Verlängerung der Marke. Informieren Sie sich über etwaige Fördermöglichkeiten für Ihre Markenanmeldung und -recherche. Die amtlichen Gebühren für eine deutsche Markenanmeldung beim DPMA betragen aktuell 290 € (inkl. drei Klassen). Jede weitere Klasse kostet 100 €. Eine Unionsmarke (EUIPO) kostet ab 850 € für die erste Klasse, 50 € für die zweite und je 150 € ab der dritten Klasse.
4. Benutzungspflicht und Verfall:
Eine eingetragene Marke muss innerhalb von fünf Jahren ernsthaft benutzt werden (§ 26 MarkenG, Art. 18 UMV). Wird das Logo oder der Name nur angemeldet, aber nicht für die angegebenen Waren- und/oder Dienstleistungen verwendet, droht der Verfall (§ 49 MarkenG).
Schutzumfang der Marke
Mit der Eintragung (§ 4 Nr. 1 MarkenG) erhält der Betrieb das ausschließliche Recht, Dritten die Nutzung identischer oder ähnlicher Zeichen für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen zu untersagen (§ 14 MarkenG). Wichtig: Der Schutz bezieht sich nur auf die angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen (z. B. Klasse 29 = Milchprodukte, Klasse 31 = frisches Obst/Gemüse).
Markenverletzung und Abmahnung
Wer ein ähnliches Logo oder einen geschützten Namen verwendet, wenn auch nur in ähnlicher Schreibweise, kann eine Markenverletzung begehen (§ 14 MarkenG). Rechteinhaber dürfen Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft verlangen (§§ 14, 18, 19 MarkenG). Typisch in der Praxis sind Abmahnungen – oft verbunden mit hohen Anwalts- und Vertragsstrafen.
Das Wichtigste in 5 Punkten zusammengefasst
| 1. Namen und Logos für Hofladen-Produkte rechtzeitig schützen lassen (§§ 32 ff. MarkenG). |
|---|
| 2. Beschreibende Begriffe wie „Bauernbrot“ sind nicht schutzfähig – Fantasienamen wählen (§ 8 MarkenG). |
| 3. Marken müssen auch genutzt werden, sonst droht Löschung (§§ 26, 49 MarkenG). |
| 4. Abmahnungen wegen Markenverletzungen können teuer werden. Deshalb vorab Markenrecherche machen (§ 14 MarkenG). |
| 5. Für eine größere Vermarktung (z. B. Online-Shop, Export) kann ein EU- oder internationaler Schutz sinnvoll sein (UMV, Madrider-Abkommen [MMA]/ Protokoll zum Madrider Abkommen [MMP]) . |
Weiterführende Informationen und Quellen:
Der Inhalt ist eine Zusammenstellung von Ausarbeitungen von RA Benedikt Karsten für die Law Clinic an der Universität Passau und Informationen des Patentzentrum Bayern.
Beratung und Auskünfte
Das Patentzentrum Bayern bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, um Sie bei Ihrer Markenanmeldung und den Themen Markenrecherche, Förderprogramme und Erfindererstberatung zu unterstützen. Hier klicken für mehr Informationen.
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